Zahlen Sie auch zu viel Miete?
Ob Sie eine zu hohe Miete zahlen oder bei Abschluss eines Mietvertrags zahlen sollen, muss für jede Wohnung einzeln bestimmt werden.
Wie hoch ist die ortsübliche Vergleichsmiete? Greift die Mietpreisbremse in Hamburg? Ist eine Renovierung so umfassend, dass sie die Wirksamkeit der Mietpreisbremse ausschließt? Alle diese Fragen können nicht pauschal beantwortet werden.
Bei möblierten Wohnungen gilt seit Mitte 2023, dass der Möblierungszuschlag begrenzt ist. Er darf nicht höher sein als 1 Prozent des Zeitwertes der Möblierung im Zeitpunkt des Beginns des Mietvertrags. So wird eine Umgehung der Mietpreisbremse durch eine möblierte Vermietung oder eine Kurzzeitvermietung verhindert.
Die Mietpreisbremse – ein Schutz für viele Mieter
Haben Sie den Mietvertrag für Ihre Wohnung nach dem 1. Juli 2015 geschlossen, schützt Sie die Mietpreisbremse in Hamburg vor unangemessen hohen Mieten. Eingeführt wurde sie im August 2018 und gilt bis zum 30.06.2025
Die zuvor mit Wirkung zum 1. Juli 2015 erlassene Mietpreisbegrenzungsverordnung wurde wegen gesetzgeberischer Mängel mit gleichem Inhalt zum 3. Juli 2018 nochmals erlassen. Sie gilt nun bis 30. Juni 2025. Die erste Fassung wird heute nur von wenigen Gerichten berücksichtigt. Die neue und aktuelle Fassung ist dagegen rechtsverbindlich.
Wo und wann greift die Mietpreisbremse?
Sie gilt
- in ganz Hamburg
- bei Weitervermietung einer Wohnung ab dem 11. Juli 2018
- seit Mitte 2023 auch bei Zwischenmiete mit einer Dauer von mehr als 6 Monaten
- ebenfalls erst seit Mitte 2023 bei Kettenverträgen, bei denen nacheinander mehrere Kurzzeitmietverträge geschlossen werden
- nunmehr auch bei möblierten Wohnungen.
Die Mietpreisbremse greift nicht, wenn
- die Wohnung nach dem 1. Oktober 2014 oder später errichtet oder erstmals vermietet worden ist
- die Wohnung vor Abschluss des neuen Mietvertrags umfassend – mit einem Neubau gleichzusetzend - renoviert wurde
- die vorherige Miete auch schon die ortsübliche Vergleichsmiete um mehr als 10 % überstiegen hat – dann darf der Vermieter die vorherige Miete verlangen