Unterstützung bei der Abwehr von Kündigungen

Kündigungen sollte man unbedingt auf Form und Inhalt prüfen

Kündigungen müssen immer der Form entsprechen. Vor allem sind bei Langzeitmietverhältnissen andere Kündigungszeiten zu beachten.

Mit uns gut beraten.

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Die Beendigung des Mietverhältnisses und der Schutz des Mieters

Kündigung erhalten

Sie haben von Ihrem Vermieter eine Kündigung des Mietvertrags erhalten? Dann sollten Sie die Ruhe bewahren und die Kündigung auf ihre Wirksamkeit prüfen lassen. Als Landesverband hamburgischer Mieterschutz e.V. sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner.

Wir wissen, ob die Kündigungsfristen und die erforderliche Form eingehalten sind. Und wir sagen Ihnen, ob ein wirksamer Kündigungsgrund, beispielsweise bei

  • Zahlungsverzug
  • Störung des Hausfriedens
  • Pflichtverletzungen unterschiedlichster Art
  • Eigenbedarf

vorliegt. Steht Ihnen ein Recht zum Widerspruch gegen die Kündigung zu, so erledigen wir für Sie den Schriftverkehr mit dem Vermieter. Oder wir versuchen, für Sie mit dem Vermieter die Rücknahme der Kündigung zu erreichen oder wenigstens deren gerichtliche Durchsetzung zu verhindern. Dabei kommt Ihnen unsere langjährige Erfahrung zugute.

Kündigung aussprechen

Wollen Sie als Mieter eine Kündigung aussprechen? Vielleicht möchten Sie ein befristetes Mietverhältnis vorzeitig beenden oder ein unbefristetes Mietverhältnis fristlos aus wichtigem Grund kündigen? Dann prüfen wir Ihre Erfolgsaussichten und unterstützen unsere Mitglieder von der Beratung bis zum Abfassen eines Kündigungsschreibens.
Nach Übergabe der Wohnung sind wir für Sie da, wenn es um die Kautionsabrechnung und die Rückzahlung Ihrer Mietsicherheit mit Zinsen geht. Natürlich beraten wir Sie auch, wenn Sie bei Abschluss des Mietvertrags Zweifel an der Wirksamkeit einer Kautionsvereinbarung haben.

Unsere Kenntnis der neuesten Gesetzeslage und der aktuellen Rechtsprechung ist dabei stets Ihr Vorteil.
Viele wertvolle Informationen zur Beendigung des Mietverhältnisses und rund um die Mietsicherheit haben wir Ihnen auf der Rat- und Tipps-Seite zu den Themen Kündigung des Mietvertrags und Mietkaution zusammengestellt.

Wann ist eine Kündigung wirksam?

Allen Kündigungen ist gemeinsam, dass sie formell wirksam sein müssen, insbesondere bei Ausspruch durch einen anderen als den Vermieter die Bevollmächtigung nachgewiesen werden muss. Außerdem muss nicht nur ein Kündigungsgrund gegeben sein, sondern dieser muss auch für den Mieter nachprüfbar in der Kündigung angegeben werden.

Mehr Informationen finden sie hier auf unserer Rat und Tipps Seite zum Thema Kündigung und Mietkaution.

Kontakt

Landesverband hamburgischer Mieterschutz e.V.
Schillerstraße 47-49
22767 Hamburg-Altona
(direkt am Bahnhof Altona)

Unsere Sprechzeiten
Telefonisch:
Mo - Mi: 14:00 Uhr - 19:00 Uhr
Beratung vor Ort:
Mo - Mi: 15:30 Uhr - 19:00 Uhr

Tel: 040 39 53 15
Fax: 040 3 90 69 92

E-Mail: info@mieterschutz-hamburg.de

Mitteilung an LhM senden
Adress- oder Namensänderung an LhM senden

Notfallnummer für unsere Mitglieder:
0174 6 15 94 21

Bankverbindung:
Haspa
IBAN: DE65 2005 0550 1042 2400 00
BIC: HASPDEHHXXX

Mieterverein LhM
Schillerstraße 47-49
22767 Hamburg