Rückgabe der Wohnung und Wohnungsabnahmen

Rückgabe der Wohnung und Wohnungsabnahmen

Häufig beginnen Streitigkeiten zwischen Mietvertragsparteien erst mit der Wohnungsrückgabe und können dann bis zu gerichtlichen Verfahren führen.

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Rechte und Pflichten bei Wohnungsrückgabe

Egal, ob Mieter oder Vermieter das Mietverhältnis gekündigt haben und aus welchem Grund, die Wohnungsrückgabe führt oft zu Problemen und rechtlichen Auseinandersetzungen. Wie wir aus unserer umfangreichen Tätigkeit als Mieterverein wissen, entstehen oft schon vor dem Übergabetermin Unsicherheiten bei den Mietern über die sie treffenden Pflichten.

Zu den häufigsten Fragen bei der Wohnungsrückgabe zählen:

  • ob der Mieter von ihm eingebrachte Einbauten entfernen muss
  • wie und wann die Wohnung zurückgegeben werden muss
  • ob und welche Schönheitsreparaturen der Vermieter verlangen darf
  • ob eine übliche Abnutzung oder ein vom Mieter verursachter Schaden vorliegt
  • bis wann der Vermieter über die Kaution abzurechnen und die Rückzahlung zu leisten hat

Was steht in einem Wohnungsabnahmeprotokoll?

In einem Wohnungsübergabeprotokoll die vorhandenen Mängel möglichst vollständig und genau festgehalten werden, damit Ihnen als Mieter später nicht vorgeworfen werden kann, Sie hätten Schäden verursacht, die tatsächlich bei der Übergabe nicht vorhanden waren. Das Wohnungsübergabeprotokoll hat insoweit eine klarstellende Funktion, als dass der Vermieter mit seiner Unterschrift bestätigt, dass nicht protokollierte Mängel, die bei der Übergabe erkennbar gewesen wären, auch nicht mehr gegenüber dem Mieter geltend gemacht werden können.

Andererseits gehen Sie als Mieter durch Ihre Unterschrift die Verpflichtung ein, etwaige Mängelbeseitigungsmaßnahmen oder deren Kostenersatz zu bestätigen. Deshalb ist bei Abfassung des Übergabeprotokolls und dessen Unterschrift Sorgfalt geboten. Selbstverständlich sollten auch die Zähler- und Verbrauchsstände festgehalten werden, damit Sie von Ihnen nicht getätigte Verbräuche nicht zu erstatten brauchen.

Bitte gründlich lesen
Wohnungsabnahmeprotokolle, die anlässlich des Termins zur Wohnungsübergabe erstellt werden, sind von Mietern sorgfältig zu lesen, damit sie sich mit der Unterschrift nicht zu etwas verpflichten, was gar nicht von ihnen zu vertreten ist. Solche Wohnungsabnahmeprotokolle sind häufig Gegenstand unserer Tätigkeit als Mieterverein.

Ihr Mietverhältnis ist beendet und die Wohnungsrückgabe steht bevor – dann sprechen Sie uns rechtzeitig an und lassen sich kompetent beraten.

Kontakt

Landesverband hamburgischer Mieterschutz e.V.
Schillerstraße 47-49
22767 Hamburg-Altona
(direkt am Bahnhof Altona)

Unsere Sprechzeiten
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Mo - Mi: 14:00 Uhr - 19:00 Uhr
Beratung vor Ort:
Mo - Mi: 15:30 Uhr - 19:00 Uhr

Tel: 040 39 53 15
Fax: 040 3 90 69 92

E-Mail: info@mieterschutz-hamburg.de

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