BGH-Entscheidungen zum Thema Schönheitsreparaturen
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Die formularmäßige Vereinbarung, dass eine Wohnung zum Vertragsende in weiß zurückgegeben werden muss, beinhaltet die Unwirksamkeit der gesamten Schönheitsreparaturklausel.
» Zum UrteilUnwirksamkeit einer Farbwahlklausel in einem Wohnraummietvertrag ("neutrale, deckende helle Farben und Tapeten")
» Zum UrteilEine Klausel zur Durchführung von Schönheitsreparaturen ist unwirksam, die dem Mieter während der Mietzeit vorgibt, die Mieträume in einer ihm vorgegebenen Farbwahl zu streichen.
» Zum UrteilDer BGH entschieden, dass eine in einem Wohnraummietvertrag enthaltene Farbvorgabe für den Innenanstrich der Türen und Fenster den Mieter unangemessen benachteiligt.
» Zum UrteilWirksamkeit einer Klausel über die Farbgebung von Holzteilen bei Rückgabe der Mietwohnung
» Zum UrteilKein Zuschlag zur Miete bei unwirksamer Schönheitsreparaturklausel
» Zum UrteilUnwirksamkeit einer Schönheitsreparaturklausel bei Verpflichtung des Mieters zur Vornahme des Außenanstrichs von Türen und Fenstern sowie des Anstrichs einer Loggia
» Zum UrteilAußenanstrich von Türen und Fenstern sowie das Abziehen und Wiederherstellen einer Parkettversiegelung sind keine Schönheitsreparaturmaßnahmen.
» Zum UrteilKontakt
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