Gerichtsurteile Untervermietung

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Untervermietung und Kündigung

Wenn  der Vermieter die erforderliche Genehmigung zur Untervermietung wegen fehlender Angaben zur Person des Untermieters berechtigt verweigert aber zusätzlich erklärt, dass "es dabei bleibt", so handelt es sich dabei um eine eindeutige und unbedingte Zurückweisung, die zur Kündigung mit der 3-Monatsfrist berechtigt.

AG Hamburg-Mitte, Urteil 20. März 2001, Az.: 43b C 336/2000

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