Um Sie beraten zu dürfen, müssen Sie Mitglied unseres Verbandes sein bzw. werden. Wir haben einen Jahresbeitrag von € 60,00 (für Gewerbemietverhältnisse € 90,00) und eine einmalige Aufnahmegebühr von € 10,00. In dem Jahresbeitrag ist die Rechtsberatung enthalten, die Sie bei uns bekommen, sowie der Schriftverkehr, den wir mit der Vermieterseite führen, sofern geschrieben werden muss. Neben Mietmängeln prüfen wir Mietverträge, Mieterhöhungsansprüche, Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen und was sonst noch in einem Mietverhältnis anfallen kann. Das heißt, unsere Leistungen umfassen alles, was außergerichtlich ist und Mietrecht betrifft. Sobald wir den ersten Jahresbeitrag, die Aufnahmegebühr und eine Unterschrift bekommen haben, haben Sie sofort Anspruch auf unsere Leistungen.
Eine Rechtsschutzversicherung ist in dem Beitrag nicht enthalten. Sollte es zum Gerichtsprozess kommen, können wir Ihnen einen Anwalt vermitteln, der sich auf Mietrecht spezialisiert hat, aber die Kosten können wir nicht übernehmen.
Sie müssten sich verpflichten zu einer Mindestmitgliedschaft von zwei Jahren und können nach Ablauf der zwei Jahre zum Jahresende kündigen. Die Kündigung brauchen wir schriftlich - mit Unterschrift - bis spätestens zum 30.09. des entsprechenden Jahres bei uns eingehend. Wir nehmen Kündigungen generell nur zum Ende eines Jahres vor.
Die Mitgliedschaft können Sie entweder vorab schriftlich über unser Kontaktformular (deutsch) oder persönlich vor Ort erwerben.
Sie können mit und ohne Termin zur Beratung kommen. Zu Ihrem ersten Gespräch bringen Sie bitte Ihren Personalausweis, Mietvertrag, ggf. vorhandenen Schriftverkehr und € 60,00 bzw. € 100,00 in bar oder Ihre EC-Karte mit.
Da die Beratungen aufgrund des mitunter schwierig zu vermittelnden komplexen Mietrechts in deutscher Sprache erfolgen, empfehlen wir Ihnen, ggf. einen Übersetzer zum Beratungsgespräch mitzubringen.